Sind Arbeitssicherheitsschuhe zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich, müssen diese vom Arbeitgeber gestellt werden. Benötigen Sie für diese baumustergeprüfte Einlagen, kann Ihr Arbeitgeber die Kosten übernehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Erstattet Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Einlagen nicht, können Sie abhängig von Ihrer bisherigen Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag zur Kostenübernahme bei der Bundesagentur für Arbeit (Versicherungszeit < 15 Jahre) oder der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungszeit > 15 Jahre) stellen.
Wichtig ist, dass der Antrag immer vor dem Kauf bzw. der verbindlichen Bestellung gestellt werden muss!
Alternativ fertigen wir Ihre Einlagen auch als Privatleistung an.
Sie erhalten von uns grundsätzlich vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit den beim jeweiligen Kostenträger erforderlichen Unterlagen selbstständig einreichen.
Sobald eine Kostenzusage vorliegt und wir von Ihnen darüber informiert werden, beginnen wir mit der Fertigung Ihrer Einlagen.